Aus Sicht der Umweltpolitiker der Länder muss das Gesetz grundlegend überarbeitet werden, da die Bundesregierung nur wenige Forderungen des Bundesrats aus dessen Stellungnahme von Mitte Mai übernommen habe. Somit werde die Chance versäumt, die Erfahrungen der für den Vollzug verantwortlichen Länder zu nutzen, um erkennbaren Umsetzungsproblemen vorbeugend zu begegnen, heißt es in der Ausschussempfehlung.
Als Beispiele für nicht aufgegriffene Empfehlungen verweist der Ausschuss etwa auf die Forderungen nach einer Konkretisierung des Begriffs „kritische Rohstoffe“ sowie nach einer Verankerung des „geordneten Rückbaus von Gebäuden“ im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Bei der neu normierten Getrenntsammlungspflicht fehlt es außerdem an der aus Sicht des Vollzuges relevanten Klarstellung, dass die Beweislast der Unzumutbarkeit bei demjenigen liegt, der eine Ausnahme von der Pflicht in Anspruch nehmen will und nicht etwa bei der Überwachungsbehörde.
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