Mit Schreiben von Anfang Juni hatte das BMU den Umweltausschuss des Bundesrats darüber informiert, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass sich der Bundesrat nun wieder mit dem Thema befasst, und angeregt, die Beratungen nach der parlamentarischen Sommerpause 2020 wieder aufzunehmen.
Die Länderkammer wird sich voraussichtlich mit zwei Entwürfen für die Ersatzbaustoffverordnung beschäftigen müssen. Denn Mitte August haben acht Bundesländer unter Führung des saarländischen Umweltministeriums eine alternative Fassung der geplanten Ersatzbaustoffverordnung vorgelegt. Sie basiert auf der Neufassung des Bundesumweltministeriums vom März und soll nun in das Bundesratsverfahren eingebracht werden.
Entwurf des BMU stelle keinen Konsens der beteiligten Bundesländer dar
Denn für die acht Bundesländer stellt der Entwurf des Bundesumweltministeriums keinen Konsens der beteiligten Bundesländer dar. In einem Brief an die Umweltminister in Bund und Ländern wirbt Saarlands Umweltminister Reinhold Jost (SPD) für die “Alternativfassung”. Die Hälfte der Länder habe die Fassung des BMU abgelehnt, und ein Großteil der Befürworter habe noch weiteren Korrekturbedarf gesehen.
Weil im Bundesratsverfahren keine Einzelanträge zur Änderung eines Globalantrags möglich seien, wie ihn die vollständige Neufassung darstelle, habe das Saarland mit sieben weiteren Bundesländern an einer Weiterentwicklung der Neufassung gearbeitet, begründet das Umweltministerium in Saarbrücken die Initiative.
Umweltminister Jost zufolge wird dringend eine bundesweit einheitliche Regelung für den Bereich der mineralischen Ersatzbaustoffe benötigt. Diese müsse in sich konsequent aufgebaut sein und dürfe nicht im Widerspruch zu bestehenden Regelungen, vor allem nicht zum Boden- und Grundwasserschutz, stehen.
Seitens der Entsorgerverbände ist die Initiative der acht Bundesländer bereits kritisiert worden.Der Bundesverband der Entsorgungswirtschaft (BDE), die Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe (BRB) und die Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) sprachen sich mit Blick auf den Entwurf bereits gegen weitere Verschärfungen aus. Der Alternativvorschlag aus dem Saarland sei nicht konstruktiv.
Einen ausführlichen Artikel zur alternativen Ersatzbaustoffverordnung lesen Sie in EUWID Recycling und Entsorgung 36/2020. Für Kunden unseres Premium-Angebots steht die aktuelle Ausgabe bereits ab Dienstag, 14.00 Uhr, als E-Paper zur Verfügung: