Umfangreich überarbeitet wurde insbesondere der Anhang 1 „Materialarten, Materialfraktionen und Verwertungswege“, dessen Umfang nun von sechs auf 13 Seiten gewachsen ist.
Adressaten des Mindeststandards sind die dualen Systeme
Deraktuelle Entwurf des Mindeststandards vom 2. Juli basiert auf den Erfahrungen der in den Jahren 2018 und 2019 veröffentlichten Inhalte. Nach § 21 des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme verpflichtet, im Rahmen der Bemessung der Beteiligungsentgelte Anreize zu schaffen, um bei der Herstellung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen die Verwendung von Materialien und Materialkombinationen zu fördern, die zu einem möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können.
Der Mindeststandard stellt eine Vorstufe zur eigentlichen Anreizgestaltung durch die Systeme dar. Entsprechend sind die dualen Systeme die Adressaten des Mindeststandards. Das Dokument des Mindeststandards beinhaltet auch den Prozess zur Bemessung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung und gibt einen Überblick zu den Prüfkriterien und -prozessen.