Insbesondere die Länder Thüringen und Baden-Württemberg hätten dabei auch mit Erfolg auf rechtsaufsichtliche Maßnahmen zurückgegriffen, betont der BDE. So startet der Landkreis Karlsruhe nun Anfang 2021 mit der Getrenntsammlung von Bioabfall, nachdem das zuständige Regierungspräsidium in Karlsruhe ihn dazu aufgefordert hatte. Landesumweltminister Franz Untersteller (Grüne) habe hier im Vorfeld die maßgebliche Überzeugungsarbeit geleistet.
Die getrennte Sammlung von Bioabfällen sei in Deutschland seit mehr als dreißig Jahren bekannt, so der BDE. Während damals einige Kommunen die Biotonne freiwillig eingeführt hatten, verweigerten andere auch heute noch die Einführung der seit Anfang 2015 im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Getrenntsammlung. Der Bevölkerung werde folglich weder die Biotonne noch ein anderes bürgerfreundliches Sammelsystem angeboten.
„Die flächendeckende Einführung der Biotonne ist längst überfällig. Die öffentliche Verwaltung muss einen einheitlichen Vollzug sicherstellen und Schlupflöcher verhindern, mit denen Kommunen geltendes Bundesrecht umgehen können“, erklärte hierzu BDE-Präsident Peter Kurth. Für den Verband seien daher rechtsaufsichtliche Maßnahmen ein wichtiges Mittel zur Durchsetzung der Einführung.
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