„Da mehrere Systeme die deutliche Bereitschaft erklärt haben, bisherige GRS-Sammelstellen aufnehmen zu wollen, unterstützen wir im Rahmen der erwarteten Systemzulassung als herstellereigenes Rücknahmesystem wechselwillige Sammelstellen gerne“, so Chryssos weiter.
Mit Hilfe einer neuen Internetseite will GRS die Rücknahmestellen noch vor dem eigentlichen Registrierungsprozess über ihre Wechselmöglichkeiten zu anderen Systemen aufklären. Das System verweist außerdem darauf, dass mit der Aufhebung der gesetzlichen Feststellung als Gemeinsames Rücknahmesystem auch die bisher geltenden gesetzlichen Bindungsfristen der Rücknahmestellen an GRS mit sofortiger Wirkung entfallen. Die Sammelstellen könnten dann sofort und beliebig das Rücknahmesystem wechseln.
Einen ausführlichen Bericht zu den Plänen von GRS lesen Sie in EUWID Recycling und Entsorgung 47/2019. Für Kunden unserer Premium-Angebote steht der Text zudem ab Dienstag, 14.00 Uhr in unserem E-Paper zur Verfügung.