Da E-Scooter meist mit nicht auswechselbaren Batterien versehen sind, müssten bei einem Schaden an den Akkus die Fahrzeuge komplett entsorgt werden, heißt es in der Begründung des Bundesratsbeschlusses. Elektrokleinstfahrzeuge mit fest verbauten Batterien und Akkus sollten daher künftig keine Zulassung mehr erhalten. Ein derartiges Verbot liege nicht nur im Interesse der Verbraucher, sondern diene auch der Abfallvermeidung, dem Recycling sowie der Ressourcen- und Energieeffizienz, betont die Länderkammer.
Außerdem fordert der Bundesrat die Regierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine leichtere Entnehmbarkeit von Batterien und Akkus durch die Endnutzer einzusetzen. Auch für gesonderte Recyclingziele für Batterien aus Kleinstfahrzeugen sowie den Aufbau eines Pfandsystems spricht sich die Länderkammer aus.
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) begrüßt den Bundesratsbeschluss. Aus Sicht von Verbandspräsident Peter Kurth helfe die Entscheidung, das wachsende Entsorgungsproblem zu lösen. „Außerdem freue ich mich über den Prüfauftrag für die Pfandpflicht. Damit nimmt der Bundesrat eine wichtige BDE-Forderung auf“, so Kurth weiter. Mit einem Pfand würde den Batterien ein Wert zugeschrieben und der Verbraucher zur sachgerechten Entsorgung angeregt. Damit werde die Rückführung in den Materialkreislauf erleichtert, hofft der Verband.