Man habe mit den Papierfabriken die Einführung vereinbart, geht aus dem Schreiben des neuen Recarton-Geschäftsführers Andreas Henn an die Systembetreiber hervor. Weil die dualen Systeme mit unterschiedlichen Sortieranlagen abweichende Vertragslaufzeiten haben, sei mit den Verwertungspartnern eine Übergangsfrist für die neue Spezifikation bis Ende 2020 vereinbart worden.
Gleichwohl sei es unumgänglich, dass für 2020 bereits die aktuelle Spezifikation moderat angepasst und einige Klarstellungen eingefügt werden. Zudem soll ab dem kommenden Jahr ein Begleitschein eingeführt werden, den die Sortieranlage jedem Transport beifügen muss.
Den ausführlichen Bericht lesen Sie in EUWID Recycling und Entsorgung 42/2019. Für Kunden unserer Premium-Angebote steht der Text bereits in unserem E-Paper zur Verfügung: