Sie werden Mitte September wirksam. Damit haben die beiden Unternehmen erstmals in einem Flächenland die Erlaubnis für den Systembetrieb bekommen. Bislang wurden RK und Prezero nur in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen genehmigt.
Einige Abstimmungsvereinbarungen und Entsorgungsverträge fehlen noch
Beiden Systembetreibern fehlen in Baden-Württemberg noch einige Abstimmungsvereinbarungen mit Kommunen sowie zum Teil auch Entsorgungsverträge. Die zur vollständigen Flächendeckung noch fehlenden Verträge mit Sammelunternehmen müssen Prezero und RK bis zum Jahresende vorlegen. Ebenfalls bis Ende 2019 müssen sie noch fehlende Abstimmungsvereinbarungen mit öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) vorlegen.
Alternativ kann ein Nachweis über die Unterwerfung unter eine dann bestehende Abstimmungsvereinbarung des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgers vorgelegt werden. Eine auf die Zukunft gerichtete „Blanko“-Unterwerfungserklärung ist dann nicht mehr ausreichend, ebenso eine etwaige beiderseitige Absichtserklärung. „Es muss gewährleistet werden, dass die anfallenden Mengen an Verkaufsverpackungen auch tatsächlich erfasst, entsorgt und verwertet werden“, heißt es dazu in den Bescheiden.
Baden Württemberg verlangt von beiden Systemen, insolvenzfeste Sicherheitsleistungen binnen sechs Wochen zu hinterlegen. Sie müssen vorläufig zunächst jeweils 430.000 € in Form einer unwiderruflichen und unbefristeten selbstschuldnerischen Bankbürgschaft hinterlegen.