Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), Peter Kurth, teilte diese Einschätzung in der Podiumsdiskussion grundsätzlich, machte allerdings einen mangelhaften Vollzug der geltenden Gesetze und Verordnungen für die Auslastungssituation in der Thermik mitverantwortlich. „Gute Kreislaufwirtschaft braucht gute Reglementierung und guten Vollzug“, sagte Kurth in Bremen und bezog sich unter anderem auf die seit 2015 faktisch geltende Pflicht der Kommunen, Bioabfälle getrennt zu erfassen.
BDE-Präsident Peter Kurth kritisiert Defizite beim Vollzug
Kurth zufolge gibt es in einigen Bundesländern noch immer erhebliche Defizite bei der Umsetzung der getrennten Biomüllerfassung, obwohl die Rechtslage seit einigen Jahren deutlich sei. Auch die neue Gewerbeabfallverordnung müsse konsequent vollzogen werden, um den Entsorgern Investitionssicherheit zu geben. Darüber hinaus mahnte Kurth an, ganzheitlicher zu denken und bezog sich auf die jüngst beschlossene Zulassung von E-Rollern im Straßenverkehr. Die Entsorgung der mit Lithium-Ionen-Akkus betriebenen Roller habe im gesamten Politikprozess faktisch keine Rolle gespielt.
Mit Blick auf Europa sagte Kurth, dass die Deponierung von unbehandelten Siedlungsabfällen der Vergangenheit angehören sollte “und zwar zu 100 Prozent, weil alles andere sowieso vollzugsuntauglich ist.” Sollte ein Deponieverbot europaweit vollzogen werden, hätte die thermische Abfallverwertung auch unter dem politischen Gebot einer stärkeren Kreislaufführung von Abfällen und Wertstoffen eine relativ gesicherte Zukunft. Das machte der Vortrag von Ella Stengler deutlich, die dem europäischen Müllverbrenner-Verband Cewep vorsteht. Stengler zufolge fehlen selbst bei einer konservativen Rechnung europaweit Verbrennungskapazitäten für rund 40 Mio Tonnen nicht-recycelbare, gemischte Siedlungsabfälle.
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