Sollten die Optierungen wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sein, sei fraglich warum die Gebietskörperschaften noch in eine Verbesserung der Sammelinfrastruktur investieren sollten. In diesem Fall sollten sich daher die produktverantwortlichen Hersteller an der Finanzierung der Sammlung durch die „Bereitstellung einer Infrastrukturabgabe“ beteiligen, schlägt der bvse vor.
Aufgrund europäischer Vorgaben liegen die Sammelvorgaben beim E-Schrott seit diesem Jahr deutlich höher. Bezogen auf die in den drei Vorjahren durchschnittlich verkaufte Menge an Neugeräten müssen jetzt 65 Prozent gesammelt werden – bisher lag das Sammelziel bei 45 Prozent. Letzte Zahlen der Stiftung EAR sowie des Statistischen Bundesamtes deuten aber daraufhin, dass für die Erreichung dieses Ziels noch bis zu eine halbe Million Tonnen an Altgeräten in Deutschland fehlen.
Aus Sicht des bvse sind die Sammelmengen aber durchaus im Markt vorhanden. Allerdings laufe immer noch zu viel E-Schrott an den für die Behandlung von Altgeräten zugelassenen Anlagen vorbei. Als Gründe dafür nennt der Verband die weiterhin verbreitete Entsorgung von Kleingeräten über den Restmüll, die Abgabe von Altgeräten in der allgemeinen Schrottsammlung sowie den illegalen Export.
Den kompletten Bericht zu den Forderungen des bvse im Bereich der Altgerätesammlung lesen Sie diese Woche in EUWID Recycling und Entsorgung 9/2019. Für Kunden unseres Premium-Angebots steht das E-Paper ab Dienstag 14 Uhr zur Verfügung: