Nach Mitteilung des EU-Rats ist für DecaBDE, das als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung in Stoffen enthalten ist, ein Grenzwert von 10 mg/kg vorgesehen. Für Gemische und Artikel soll ein Grenzwert von 500 mg/kg für alle bromierten Diphenylether (BDE) zusammen gelten.
Diese Werte entsprechen der Position, mit der die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten in die Verhandlungen gegangen sind. Das Europäische Parlament hatte in erster Lesung des Verordnungsvorschlags für einen einheitlichen Grenzwert von 10 mg/kg gestimmt. Dies hätte aus Sicht der Recyclingwirtschaft das Aus für das Recycling von Kunststoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten und aus Altfahrzeugen bedeutet. Doch auch der Grenzwert von 500 mg/kg werde bei der praktischen Umsetzung Probleme aufwerfen, weil kein praktikables validiertes Messverfahren bestehe, hatte der Elektronikrecycler-Dachverband EERA (European Electronics Recyclers Association) bereits im vergangenen Jahr gewarnt.
Das Verhandlungsergebnis wird nun den EU-Botschaftern der Mitgliedstaaten in Brüssel vorgelegt und geht dann zur endgültigen Verabschiedung an das Europäische Parlament und den Rat. Die Zustimmung der EU-Organe zu dem ausgehandelten Kompromiss gilt als Formsache.