Für eine „kleine Novelle“ des BattG schlagen die drei Verbände unter anderem eine zeitliche Synchronisierung von Vertragslaufzeiten vor. Sowohl die den Systemen angeschlossenen Hersteller als auch die Sammelstellen sollten mit den Systemen künftig kalenderjährliche Vereinbarungen eingehen. Durch die Angleichung an gesetzliche Berichtszeiträume könne die Planungssicherheit bei den Systemen verbessert und die Berechnung von Sammelquoten und Rücknahmeverpflichtungen vereinfacht werden, hoffen BDE, HDE und ZVEI.
Den kompletten Bericht zu den von den drei Verbänden gemachten Vorschlägen zur Anpassung des Batteriegesetzes lesen Sie diese Woche in EUWID Recycling und Entsorgung 8/2019.