Die Mitgliedstaaten unterstützen das von der EU-Kommission vorgeschlagene Verbot für das des Inverkehrbringen von Einwegbesteck und –geschirr, Trinkhalmen und Luftballonstäben aus Kunststoff und von Wattestäbchen mit Kunststoffschaft, das ab 2021 gelten soll. Zusätzlich wollen sie Trinkbecher aus EPS verbieten. Kunststoffbeschichtete Pappteller sollen noch bis 2023 in Umlauf gebracht werden können, ihr Verbrauch in dieser Zeit aber vermindert werden.
Die geplante Richtlinie sieht auch vor, dass die Kosten für die Reinigung von Straßen und Umwelt, die mit bestimmten Einwegprodukten wie zum Beispiel Fast-Food-Verpackungen im Zusammenhang stehen, von ihren Herstellern getragen werden. Der Rat will, dass diese Finanzierungspflicht auch für Unternehmen gilt, die diese Produkte in die EU importieren oder in ihr verkaufen.
Den kompletten Bericht zu den Verhandlungen zur Einwegplastikrichtlinie lesen Sie in der kommenden Woche in EUWID Recycling und Entsorgung 45/2018.